Vorwort zur aktuellen Ausgabe
Die Bundesleitung war in den letzten Wochen mit der Begutachtung von Gesetzesentwürfen und mit neuen Ausbildungsverordnungen beschäftigt. Ganz neu ist der Gesetzesentwurf zur neuen Pflegelehre!
Langwierige Verhandlungen mit dem BMBWF stehen bevor: Das geplante Ausschreibungsverfahren für Posten passt nicht zur Organisation der Berufsschulen!
Die neuen Dienstrechtsnovellen bringen manch erfreuliche, von der GÖD geforderte Verbesserungen, aber manche Details werden uns noch intensiv beschäftigen.

"Der Öffentliche Dienst kann nur funktionieren, wenn er gut ausgestattet ist und die Personalnotwendigkeiten berücksichtigt werden."
Franz Pleil, Vorsitzender
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Rechtsschutz
Jedes Mitglied, welches mindestens sechs Monatsvollbeiträge nachweist, kann unentgeltlichen Rechtsschutz im Rahmen eines eigenen Rechtsschutzregulativs erhalten.
Voraussetzung ist, dass keine andere Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut wurde.
Der Rechtsschutz wird nur in Angelegenheiten gewährt, die mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen.
Für ein Rechtsschutzansuchen wenden Sie sich bitte an einen GÖD-Funktionär Ihres Vertrauens bzw. an den jeweiligen Landesvorstand in Ihrem Bundesland.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, auf der Homepage der GÖD im „Mitgliederbereich“ nach erfolgter Registrierung/Anmeldung unter „Downloadbereich & Formulare“ direkt das Ansuchen auszufüllen.
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Leistungen
Neben dem beruflich häufig in Anspruch genommenen Rechtsschutz weist die GÖD ein umfangreiches Spektrum an zusätzlichen Vorteilen und Vergünstigungen auf.
Ein GÖD-Mitglied profitiert von Angeboten unserer zahlreichen Einkaufspartner oder nutzt Preisvorteile bei Auto- und Autozubehöranbietern. Viele Angebote werden im Bereich Reisen und Urlaub, Freizeit oder Kultur geboten. Im Mitgliederbereich und auf www.goedvorteil.at findest du stets die neuesten Vorteile im Überblick!
Finanzielle Unterstützung finden unsere Mitglieder beispielsweise in Form von Familienunterstützung, Bildungsförderungsbeitrag oder auch beim Buchen der GÖD-Hotels. Darüber hinaus bieten wir über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse bzw. Landesleitungen dienst- und besoldungsrechtliche Beratungen an.