Sehr geehrte Damen und Herren!
Ab dem 1. Januar 2026 wurden die Bildungsförderungsbeträge erhöht und gelten für alle Anträge, die ab diesem Datum eingereicht werden – unabhängig vom Abschlussdatum der Ausbildung. Auch Nachreichungen für Abschlüsse aus 2025 werden nach den neuen Beträgen berechnet, sofern sie ab 2026 eingereicht werden. Rückwirkende Nachzahlungen sind nicht möglich.
Die Mindestdauer von 12 Stunden bleibt bestehen. Zudem ist die Antragstellung nun auch digital möglich, was den Ablauf vereinfacht.
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für Dienstprüfungen und Kurse und Ausbildungen in engerem beruflichen Sinn nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.
Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer:
Bei Modulen oder geblockter Form wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.
Für Kurs- oder Fortbildungsabschlüsse nach der Norm des ECTS wird die Anzahl der Credits herangezogen.
Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungsdauer (Computerführerschein, Studienberechtigungsprüfung) wird die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung herangezogen.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen,
Mag. Josef Gary Fuchsbauer
Bereichsleiter gewerkschaftliche Bildungsförderung
Zum digitalen Antragsformular:

