Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zuge der stetigen Bemühungen, die Bildungsförderung für unsere Mitglieder zu verbessern, möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2026 eine Anhebung der Bildungsförderungsbeträge erfolgen wird.
Die neuen Beträge gelten für alle Einreichungen, die ab dem genannten Datum bei uns eingehen, unabhängig vom Datum des Abschlusses.
Es ist wichtig zu beachten, dass alle Einreichungen, die noch innerhalb der einjährigen Nachreichfrist für Abschlüsse des Jahres 2025 erfolgen, ebenfalls nach den Beträgen des Jahres 2026 berechnet werden, sofern sie ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden. Nachzahlungen für davor eingereichte Anträge sind nicht möglich.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Mindestdauer von 12 Stunden für Ausbildungen weiterhin Gültigkeit behält. Wir bitten Sie, dies in Ihrer Beratungstätigkeit zu berücksichtigen und Mitglieder entsprechend zu informieren.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Antragstellung für Bildungsförderung nun auch über die digitale Antragsstrecke möglich ist. Dies ermöglicht eine effiziente Abwicklung und erleichtert sowohl den Mitgliedern als auch den zuständigen Stellen den Prozess.
Für detaillierte Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQs) verweisen wir auf die entsprechenden Ressourcen, die auf unserer Homepage zur Verfügung stehen.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen,
Mag. Josef Gary Fuchsbauer
Bereichsleiter gewerkschaftliche Bildungsförderung
Zum digitalen Antragsformular:
https://www.goed.at/bildungsfoerderung

