Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

die vergangenen Jahre waren enorm fordernd und die Belastungen an den Schulen sind uns allen bekannt. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie bei Ihrer Arbeit so gut es geht zu unterstützen. Dazu gehört auch, Sie dort, wo es möglich ist, von administrativen Aufgaben, die leider viel zu oft auf Kosten der wichtigen pädagogischen Arbeit gehen, zu entlasten.

Bereits im vergangenen Schuljahr haben wir dazu gemeinsam mit den Lehrergewerkschaften erste Schritte gesetzt und – wie damals angekündigt – noch zusätzliche mögliche Maßnahmen geprüft. Mich freut es daher sehr, dass wir uns Anfang des Schuljahres auf weitere konkrete Punkte einigen konnten.

Folgende Maßnahmen zur administrativen Entlastung werden gesetzt:

1 Vereinfachungen bei PCR-Testungen und Wegfall des Contact-Tracings

Die Abwicklung der PCR-Testungen (sofern sie überhaupt notwendig werden sollten) wird auf eine neue Basis gestellt. Im Schuljahr 2022/23 ist es nicht mehr notwendig, dass an den Schulen die Zusammenführung der pseudonymisierten Schüler/innendaten erfolgt, um positive Schülerinnen und Schüler namentlich identifizieren zu können. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten das Ergebnis direkt per Mobiltelefon oder E-Mail übermittelt. Selbstverständlich erhält jede Schule auch weiterhin einen Ergebnisbericht der Testungen, um einen genauen Überblick über die Risikolage am Schulstandort zu haben und über die relevante Information zu verfügen, welche Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bzw. Verwaltungsbedienstete positiv sind. So können Schulleitungen umgehend standortbezogene Maßnahmen setzen.

In diesem Zusammenhang müssen von den Schulen auch keine Meldungen an die Gesundheitsbehörden mehr erfolgen, welche Schülerinnen und Schüler positiv sind. Damit entfällt auch das entsprechende schulische Contact-Tracing, wie bspw. die Übermittlung von Sitzplänen, Kontaktdaten etc.

2 Bereitstellung von Unterstützungspersonal

Die AMS-Maßnahme zur Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal für Pflichtschulen in ganz Österreich läuft bis Ende des Schuljahres 2022/23. Diese Bestimmung stellt sicher, dass zwei Drittel der Personalkosten vom AMS finanziert werden und nur ein Drittel vom jeweiligen Dienstgeber übernommen werden muss (Land oder Gemeinde).

Um diese wichtige Maßnahme langfristig abzusichern, wurde im Sommer eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen, mit der die Finanzierung auch in den Folgejahren festgelegt wurde und die Abwicklung unabhängig von der AMS-Maßnahme gestaltet werden kann. Der Bund wird somit auch in den Folgejahren zwei Drittel der Personalkosten tragen und dafür 15 Millionen Euro pro Schuljahr bereitstellen, sodass gemeinsam mit den Anteilen der Länder und Gemeinden als Dienstgeber pro Jahr rund 22 Millionen Euro für administratives Unterstützungspersonal an den Pflichtschulen in ganz Österreich zur Verfügung stehen. Damit können weitere 700 administrative Unterstützungskräfte angestellt werden.

3 Bündelung Dienstbesprechungen/Terminentlastung

Die Bildungsdirektionen und das Bildungsministerium stimmen sich bezüglich geplanter Dienstbesprechungen ab und bündeln Themen, um die Anzahl der schulischen Dienstbesprechungen und die damit verbundenen Fahrzeiten möglichst gering zu halten.

  • Einladungen zu Dienstbesprechungen müssen mit Tagesordnung und entsprechender Zielsetzung, die mit der Besprechung erreicht werden soll, versehen sein, damit die Zeit effektiv und ökonomisch genutzt werden kann.

  • Online-Formate, wie Video-Konferenzen, sollen systematisch eingesetzt und MOOCs verstärkt für die Vermittlung von Themen des Qualitätsmanagements usw. genutzt werden.

  • Es werden Formate zum fachlichen Austausch innerhalb der Schularten entwickelt, um spezifische Themenstellungen besser erörtern zu können und den fachlichen Austausch zu pflegen. Damit werden Nutzen und Informationswert von Dienstbesprechungen auch im Hinblick auf schulartenspezifische Gesichtspunkte sichergestellt.

  • Anzahl, Inhalt und Dauer der Besprechungen im Aufgabenbereich der Qualitätssicherung werden vom Bildungsministerium zentral koordiniert, damit es nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für die Schulstandorte durch die Bildungsdirektionen bzw. Bildungsregionen kommt und eine Konzentration auf die tatsächlich erforderlichen Inhalte erfolgt.

4 Bündelung und Verbesserung der Kommunikation

Rundschreiben und Erlässe sollen übersichtlicher und einfacher gestaltet werden, indem immer angeführt wird, welcher Schultyp davon betroffen ist. Auf diese Weise müssen nicht immer alle Schulleitungen sämtliche Schriftstücke lesen.

  • Die Anzahl der (Informations-)Erlässe wird reduziert, indem regelmäßige Abstimmungen zwischen den Bildungsdirektionen und dem Bildungsministerium stattfinden, um die Relevanz, den geeigneten Adressatenkreis usw. festzulegen.

  • Nach dem Modell des „Info-Mailings“ an Schulen sollen insbesondere Informationserlässe zusammengefasst und die wesentlichen Punkte kurz und prägnant dargestellt werden. Der gesamte Text soll dann für all jene per Link abrufbar sein, die nähere Details lesen wollen. Das schafft mehr Übersichtlichkeit und spart Zeit.

  • Der Kommunikationsaufwand zwischen Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten soll Schritt für Schritt normalisiert und der „Krisenmodus“ beendet werden.

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass alle Schulleiterinnen und Schulleiter, alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle administrativen Kräfte weiter entlastet werden.

Vielen Dank für Ihr tägliches Engagement!

Mit besten Grüßen

ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Paul Kimberger, Vorsitzender der APS-Gewerkschaft und der ARGE Lehrer/innen
Mag. Roland Gangl, Vorsitzender der BMHS-Gewerkschaft
Dominikus Plaschg, Vorsitzender der Gewerkschaft Landwirtschaftslehrer/innen
Ing. Franz Pleil, Vorsitzender der Gewerkschaft Berufsschule
Mag. Herbert Weiß, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

Wien, 18. Oktober 2022

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